Steuerklasse nach der Heirat: was lohnt sich wirklich?

Nach der Heirat habt ihr erstmals die Wahl zwischen verschiedenen Steuerklassen. Die richtige Entscheidung kann hunderte Euro im Monat ausmachen – und bei Elterngeld sogar tausende über ein ganzes Jahr. Trotzdem treffen die meisten Paare diese Entscheidung zu spät, zu schnell oder gar nicht.

Was sich nach der Heirat ändert

Als unverheiratetes Paar hat jeder automatisch Steuerklasse I. Nach der Heirat könnt ihr zwischen zwei Kombinationen wählen:

  • IV/IV – beide Partner bleiben in Klasse IV. Ähnliche Abzüge wie vorher, keine großen Veränderungen beim monatlichen Netto.

  • III/V – der besserverdienende Partner wechselt in Klasse III (niedrigere Abzüge), der andere in Klasse V (höhere Abzüge). Am Jahresende wird über die Steuererklärung ausgeglichen.

Wichtig: Die Steuerklasse ändert sich nicht automatisch. Ihr müsst aktiv beim Finanzamt oder über ELSTER wechseln.

Wann lohnt sich III/V?

Die Kombination III/V ist sinnvoll wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere – als Faustregel: wenn das Einkommensverhältnis mindestens 60/40 beträgt. Der Besserverdienende zahlt monatlich weniger Steuer, der andere mehr. Über das Jahr gesehen ist die Gesamtsteuer ungefähr gleich – aber das monatliche Netto des Hauptverdieners steigt spürbar.

Der Haken: Wer in Klasse V ist, hat sehr hohe Abzüge und muss am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben. Das ist kein Drama – aber Pflicht.

Wann ist IV/IV besser?

Bei ähnlichem Einkommen beider Partner macht III/V wenig Sinn. Die Mehrbelastung in Klasse V wiegt den Vorteil in Klasse III kaum auf. IV/IV ist einfacher, transparenter und vermeidet unangenehme Überraschungen bei der Jahresabrechnung.

Es gibt auch eine Variante: IV/IV mit Faktor. Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor der die Steuerlast gleichmäßiger verteilt als klassisches IV/IV – ohne die extremen Unterschiede von III/V. Für viele Paare die beste Lösung.

Der entscheidende Punkt: Elterngeld

Hier wird die Steuerklassen-Entscheidung richtig wichtig – und hier passieren die teuersten Fehler.

Das Elterngeld wird auf Basis des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Wer in dieser Zeit in Steuerklasse V ist, hat ein niedrigeres Netto – und damit ein niedrigeres Elterngeld. Der Unterschied kann je nach Einkommen mehrere hundert Euro pro Monat betragen.

Wichtig: Der Steuerklassenwechsel muss mindestens sieben Monate vor dem geplanten Beginn der Elternzeit wirksam sein, damit er für die Elterngeld-Berechnung zählt. Wer zu spät wechselt, kann das nicht rückwirkend korrigieren.

Die Empfehlung für Paare die Kinder planen: Derjenige, der voraussichtlich in Elternzeit geht, sollte rechtzeitig in Steuerklasse III wechseln – auch wenn das für den anderen Partner kurzfristig höhere Abzüge bedeutet.

Wie und wo wechseln?

Der Steuerklassenwechsel ist einfacher als gedacht:

  • Online über ELSTER (elster.de) – kostenlos, geht in wenigen Minuten

  • Oder persönlich beim zuständigen Finanzamt mit dem Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten"

  • Ein Wechsel pro Kalenderjahr ist kostenlos möglich

Der Wedding & Wealth Planner enthält ein eigenes Kapitel zu Steuerklassen – mit konkreten Berechnungsbeispielen, dem häufigsten Fehler bei Elterngeld und einer Schritt-für-Schritt-Checkliste für den Wechsel. Einmalig 39 €, kein Abo.

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